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BVerwG, 05.07.2011 - 5 C 7.11 |
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Gericht ist nicht verpflichtet einen anwaltlich vertretenen Kläger bereits vor der mündlichen Verhandlung über eine etwaige Rechtsauffassung zu informieren; Pflicht eines Gerichts zur Information eines anwaltlich vertretenen Klägers bereits vor der mündlichen Verhandlung ...
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GG Art. 103 Abs. 1
Gericht ist nicht verpflichtet einen anwaltlich vertretenen Kläger bereits vor der mündlichen Verhandlung über eine etwaige Rechtsauffassung zu informieren; Pflicht eines Gerichts zur Information eines anwaltlich vertretenen Klägers bereits vor der mündlichen Verhandlung ... - datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90
Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …
Auszug aus BVerwG, 05.07.2011 - 5 C 7.11
Aus dem Prozessgrundrecht des Art. 103 Abs. 1 GG folgt keine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht in Bezug auf die Rechtsansicht des Gerichts (BVerfG, Beschlüsse vom 5. November 1986 - 1 BvR 706/85 - BVerfGE 74, 1 und vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 ). - BVerfG, 05.11.1986 - 1 BvR 706/85
Revisionsverwerfung nach dem BFHEntlG und Anspruch auf rechtliches Gehör
Auszug aus BVerwG, 05.07.2011 - 5 C 7.11
Aus dem Prozessgrundrecht des Art. 103 Abs. 1 GG folgt keine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht in Bezug auf die Rechtsansicht des Gerichts (BVerfG, Beschlüsse vom 5. November 1986 - 1 BvR 706/85 - BVerfGE 74, 1 und vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 ). - BVerwG, 28.12.1999 - 9 B 467.99
Auszug aus BVerwG, 05.07.2011 - 5 C 7.11
Insbesondere muss ein Gericht die Beteiligten grundsätzlich nicht vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (stRspr, s. etwa Beschlüsse vom 8. August 1994 - BVerwG 6 B 87.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 335, vom 28. Dezember 1999 - BVerwG 9 B 467.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 51, vom 13. März 2003 - BVerwG 5 B 253.02 - juris und vom 9. Januar 2009 - BVerwG 5 B 53.08 - juris).
- BVerwG, 13.03.2003 - 5 B 253.02
Zweckentfremdungsverbot, Außer-Kraft-Treten bei offensichtlicher Entbehrlichkeit; …
Auszug aus BVerwG, 05.07.2011 - 5 C 7.11
Insbesondere muss ein Gericht die Beteiligten grundsätzlich nicht vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (stRspr, s. etwa Beschlüsse vom 8. August 1994 - BVerwG 6 B 87.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 335, vom 28. Dezember 1999 - BVerwG 9 B 467.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 51, vom 13. März 2003 - BVerwG 5 B 253.02 - juris und vom 9. Januar 2009 - BVerwG 5 B 53.08 - juris). - BVerwG, 08.08.1994 - 6 B 87.93
Anforderungen an die "Ersatzausführungen" nach einer falschen Weichenstellung in …
Auszug aus BVerwG, 05.07.2011 - 5 C 7.11
Insbesondere muss ein Gericht die Beteiligten grundsätzlich nicht vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (stRspr, s. etwa Beschlüsse vom 8. August 1994 - BVerwG 6 B 87.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 335, vom 28. Dezember 1999 - BVerwG 9 B 467.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 51, vom 13. März 2003 - BVerwG 5 B 253.02 - juris und vom 9. Januar 2009 - BVerwG 5 B 53.08 - juris). - BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1086/74
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus BVerwG, 05.07.2011 - 5 C 7.11
Damit hat der Senat der sich aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) ergebenden Pflicht, den Prozessbeteiligten Gelegenheit zur Äußerung zu den entscheidungserheblichen Umständen zu geben und ihre Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfG, u.a. Beschluss vom 10. Juni 1975 - 2 BvR 1086/74 - BVerfGE 40, 101 ), Genüge getan. - BVerwG, 09.01.2009 - 5 B 53.08
Herausgabeanspruch gegenüber Auszubildenden aus einem Treuhandverhältnis als vom …
Auszug aus BVerwG, 05.07.2011 - 5 C 7.11
Insbesondere muss ein Gericht die Beteiligten grundsätzlich nicht vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (stRspr, s. etwa Beschlüsse vom 8. August 1994 - BVerwG 6 B 87.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 335, vom 28. Dezember 1999 - BVerwG 9 B 467.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 51, vom 13. März 2003 - BVerwG 5 B 253.02 - juris und vom 9. Januar 2009 - BVerwG 5 B 53.08 - juris). - BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 7.10
Aufstiegsfortbildungsförderung; Bruttobetrachtung Maßnahmedauer …
Auszug aus BVerwG, 05.07.2011 - 5 C 7.11
Die Anhörungsrüge des Klägers gegen das Urteil vom 3. März 2011 (BVerwG 5 C 7.10) wird zurückgewiesen. - BVerwG, 29.02.2000 - 4 B 13.00
Merkmale einer Überraschungsentscheidung - Erfordernis der Einräumung der …
Auszug aus BVerwG, 05.07.2011 - 5 C 7.11
Soweit sich der durch seinen Prozessbevollmächtigten vertretene Kläger in der mündlichen Verhandlung nicht in der Lage gesehen hätte, sachgerecht zu dem von ihm gerügten Aspekt Stellung zu nehmen - was für den Senat nicht erkennbar war -, hätte er sich hierzu äußern und gegebenenfalls sachdienliche Anträge stellen können (vgl. Beschluss vom 29. Februar 2000 - BVerwG 4 B 13.00 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 29).